Medienrecht fürs Internet

Workshop (nicht nur) für Webmaster

Mit einem minimalen technischen und finanziellen Aufwand kann heute eine Homepage gestaltet und online gestellt werden. Dass dabei unter anderem auch wichtige rechtliche Regeln zu beachten sind, mussten in den letzten Jahren viele Betreiber von Internetauftritten schmerzlich erfahren: Die Forderungen reichten von der anwaltlichen Aufforderung, eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung abzugeben, bis dahin, Schadensersatz zu leisten.

Daher möchten wir alle, die Internetauftritte konzipieren und redaktionell betreuen (lassen), über grundlegende Fragen des Onlinerechts informieren. Folgende Themen werden unter anderem besprochen: Haftung für Seiteninhalte sowie Einträge in Foren, Verletzung und Wahrung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechte bei Fotos, Texten und Musik. Bitte geben Sie ggf. eigene Fälle und den Namen Ihrer Homepage bei der Anmeldung an.

Kurs 32212
Preis: € 25 EUR (Alle Preise inklusive der gesetzlichen MwSt.)

Ort: Haus der Kirche, Duisburger Straße 103, 46535 Dinslaken
Björn Leineweber, Rechtsanwalt, spezialisiert auf Urheber-, Internet- und Medienrecht
8. November 2012, 18.00 – 21.30 Uhr
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