Vergünstigungen
DJV-NRW Mitgliederrabatt
Mitglieder des Deutschen Journalistenverbandes Landesverband NRW e.V. erhalten auf die gekennzeichneten Kurse einen Rabatt von 10 Prozent auf die Teilnahmegebühren.
Förderung durch die Landesanstalt für Medien (LfM)
Teilnehmende der NRW-Lokalfunkstationen können für den "Volontärskurs Lokalfunk" über die Landesanstalt für Medien (LfM) NRW einen Zuschuss beantragen. Weitere Informationen: Andreas Schmidt, Telefon 0211 77007-127.
Für Teilnehmende der NRW-Lokalfunkstationen beantragen wir für ausgewiesene Kurse in den Bereichen Journalismus und Kommunikation Zuschüsse über die Landesanstalt für Medien NRW (LfM). Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie „freier“ oder „fester“ Mitarbeitender sind. Die Zuschüsse liegen bei ca. 300 Euro bzw. 350 Euro pro Kurs.
Steuerliche Absetzbarkeit
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Ausgaben für die berufliche Weiterbildung bei der Steuererklärung als Werbungskosten bzw. als Sonderausgaben abgesetzt werden können.
Qualifizierungsschecks aus Hessen und Rheinland-Pfalz
In beiden Bundesländern werden Qualifizierungsschecks vergeben, mit denen die Hälfte der Weiterbildungskosten (bis max. 500 Euro) übernommen werden. Gefördert werden Arbeitnehmer aus kleinen und mittleren Unternehmen. Weitere Infos: www.qualifizierungsschecks.de oder www.weiterbildung-ueberblick.de
Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt auch weiterhin individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige. Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, erhalten bis zu 500 Euro, wenn Sie mindestens die gleiche Summe selbst für ihre Weiterbildung aufwenden. Unter www.bildungspraemie.info oder beim Info-Telefon 0800 2623000 werden geeignete Anbieter von Weiterbildungen vermittelt.
